Publiziert von: Sekretariat Berg
Bereitgestellt: 21.04.2024
Kircheneintritt
Schön, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserer Evangelischen Kirchgemeinde interessieren? Wir freuen uns sehr. Hier einige unterstützende Gedanken:
Was heisst Mitgliedschaft
Eine Kirchenmitgliedschaft ist an den Wohnort gebunden. D.h. Sie werden Mitglied jener Kirchgemeinde, in der Sie Wohnsitz haben. Die Thurgauische Kirchenverfassung gibt den örtlichen Kirchgemeinden grösstmögliche Autonomie. Wir sind in Berg eine von 61 selbständigen Evangelischen Kirchgemeinden des Kantons und zählen rund 1480 Mitglieder.
Als Kirchgemeinde bezeugen wir die frohe Botschaft von Jesus Christus in Wort und Tat. So steht in unserer Kirche über dem Chorbogen das Bekenntnis: «Jeus Christus gestern und heute und derselbe auch in Ewigkeit» (Hebr. 13, 8)
Wir pflegen ein vielfältiges und fröhliches Gemeindeleben mit jung und alt. Rund 180 Personen jeglichen Alters stehen auf der Liste der freiwilligen Helferinnen und Helfern. Das reicht von der Krabbelgruppe bis zum Seniorennachmittag und von der Musikgruppe bis zum Besuchsdienst.
Wir freuen uns, wenn auch Sie sich aktiv in unsere Gemeinde einbringen. Eine Verpflichtung irgendwelcher Art ist jedoch mit der Mitgliedschaft nicht verbunden – abgesehen vom Mitgliederbeitrag (Steuerpflicht).
Als Kirchgemeinde bezeugen wir die frohe Botschaft von Jesus Christus in Wort und Tat. So steht in unserer Kirche über dem Chorbogen das Bekenntnis: «Jeus Christus gestern und heute und derselbe auch in Ewigkeit» (Hebr. 13, 8)
Wir pflegen ein vielfältiges und fröhliches Gemeindeleben mit jung und alt. Rund 180 Personen jeglichen Alters stehen auf der Liste der freiwilligen Helferinnen und Helfern. Das reicht von der Krabbelgruppe bis zum Seniorennachmittag und von der Musikgruppe bis zum Besuchsdienst.
Wir freuen uns, wenn auch Sie sich aktiv in unsere Gemeinde einbringen. Eine Verpflichtung irgendwelcher Art ist jedoch mit der Mitgliedschaft nicht verbunden – abgesehen vom Mitgliederbeitrag (Steuerpflicht).
Wie ist das bei mir?
Wer zu keiner Kirche gehört oder früher einmal ausgetreten ist, kann das Eintrittsformular ausfüllen und dem Ortspfarrer zuschicken. Dieser wird sich dann zu einem Willkomm und persönlichen Gespräch bei Ihnen melden. Über die Mitgliedschaft von Kindern unter sechzehn Jahren entscheiden deren Erziehungsberechtigte.
Katholische Kirchenmitglieder, welche einen Konfessionswechsel vollziehen möchten, schicken ein Austrittsschreiben an ihre Wohnortskirchgemeinde - freundlicherweise mit Angabe von Gründen. Erst wenn dieser Austritt bestätigt ist, ist ein Eintritt in die Evangelische Gemeinde möglich.
Katholische Kirchenmitglieder, welche einen Konfessionswechsel vollziehen möchten, schicken ein Austrittsschreiben an ihre Wohnortskirchgemeinde - freundlicherweise mit Angabe von Gründen. Erst wenn dieser Austritt bestätigt ist, ist ein Eintritt in die Evangelische Gemeinde möglich.
Muss ich ein Bekenntnis unterschreiben?
Nein. Eine Kirchenmitgliedschaft ist weder an eine Taufe noch an ein explizit ausgedrücktes Glaubensbekenntnis gebunden. Man kann also aus sehr verschiedenen Gründen Mitglied der Kirche sein: Vielleicht, weil man die sozialen Dienste der Kirche in der Gesellschaft unterstützen möchte (Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Dorfarbeit etc) oder weil man Teil einer Glaubensgemeinschaft werden will. Die Intensität der Mitgliedschaft bestimmt jeder und jede selbst.
Meine nächsten Schritte?
• Ich schicke das » Eintrittformular ans Pfarramt oder melde mich dort telefonisch zu einem persönlichen Gespräch, wenn ich noch Fragen habe. (www.evang-berg.ch)
• Nach dem Eintrittsgespräch mit dem Pfarrer meldet die Kirchenvorsteherschaft den Neueintritt der örtlichen Einwohnerkontrolle und dem Steueramt und sorgt für den Eintrag in die kirchlichen Register.
• Sie sind nun ab sofort vollwertiges Mitglied der Evangelischen Kirchgemeinde Berg mit allen Rechten und Pflichten. Herzlich willkommen!
• Wir hoffen, dass Sie sich in unserer Gemeinschaft wohl fühlen und Ihre Gaben einbringen zum Bau der Gemeinde und zum Segen für Sie und die Welt.
Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen. Danke für Ihr Interesse an unserer Kirchgemeinde.
• Nach dem Eintrittsgespräch mit dem Pfarrer meldet die Kirchenvorsteherschaft den Neueintritt der örtlichen Einwohnerkontrolle und dem Steueramt und sorgt für den Eintrag in die kirchlichen Register.
• Sie sind nun ab sofort vollwertiges Mitglied der Evangelischen Kirchgemeinde Berg mit allen Rechten und Pflichten. Herzlich willkommen!
• Wir hoffen, dass Sie sich in unserer Gemeinschaft wohl fühlen und Ihre Gaben einbringen zum Bau der Gemeinde und zum Segen für Sie und die Welt.
Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen. Danke für Ihr Interesse an unserer Kirchgemeinde.
Links & Dokumente
» Kircheneintritt Gesuch
» www.kircheneintritt.ch
Weitere Informationen zu unserer Kirchgemeinde finden Sie unter der Rubrik » «Über uns»
» www.kircheneintritt.ch
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