Kircheneintritt

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft in unserer Evangelischen Kirchgemeinde? Wir freuen uns. Hier finden Sie einige Gedanken, die Ihnen auf diesem Weg helfen sollen.
DSC_0732 (Foto: Sekretariat Berg)

Was heisst Mitgliedschaft

Als Evangelische Kirchgemeinde werben wir keine Mitglieder an und schon gar nicht Personen aus anderen Kirchen. Trotzdem: Wir existieren nur, weil wir Mitglieder haben, die diese Kirche und ihre Dienste tragen. Es gibt aber auch immer mehr Menschen, die keiner Kirche angehören oder solche, die ihre Konfession aus verständlichen Gründen ändern wollen. (z.B. familiäre Zusammengehörigkeit, ua.)

Eine Mitgliedschaft in der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau steht grundsätzlich allen Menschen offen, die deren Auftrag und Ziel bejahen. So steht sinngebend über der Kirchenverfassung das Wort: „Einen anderen Grund kann niemand legen als den, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus.“ (1. Kor. 3, 11)

Ein Kircheneintritt bedeutet die Zugehörigkeit zu der örtlichen Kirchgemeinde. Darum ist die Mitgliedschaft in einer Kirchgemeinde an den Wohnort gebunden.

Wie ist das bei mir?

Wer zu keiner Kirche gehört (oder früher einmal ausgetreten ist!), kann das Eintrittformular ausfüllen und dem jeweiligen Ortspfarrer zuschicken. Dieser wird sich dann zu einem persönlichen Ge-spräch bei Ihnen melden. Dabei werden Fragen rund um Wesen und Gestalt unserer Kirchgemeinde besprochen. Gleichzeitig findet ein gegenseitiges Kennenlernen statt.

Katholische Kirchenmitglieder, welche einen Konfessionswechsel vollziehen möchten, haben vorgängig ein schriftliches Austrittsschreiben an ihre Wohnortskirchgemeinde zu verfassen. Dieses ist an den Präsidenten der Katholischen Kirchenvorsteherschaft zu richten, freundlicherweise mit Angaben von Gründen.

Muss ich mich taufen lassen?

Eine Kirchenmitgliedschaft ist nicht an eine Taufe gebunden. Es gibt also keine „automatische Taufe“ beim Eintritt und auch kein „Umtaufen“, wie man mancherorts noch sagt. Eine einmal vollzogene Taufe wird gegenseitig akzeptiert von den verschiedenen christlichen Konfessionen und bedarf keiner „Wiederholung“.

Selbstverständlich kann sich aber eine ungetaufte Person bewusst zur Taufe entscheiden im Zusammenhang mit dem Kircheneintritt. Diese würde dann separat besprochen und im Rahmen eines Gottesdienstes gefeiert.

Wie ist das bei Kindern?
Über die Mitgliedschaft von Kindern unter sechzehn Jahren entscheiden deren Erziehungsberechtigte.

Ich möchte Mitglied werden – was muss ich tun?

  • Ich schicke das » Eintrittformular ans Pfarramt oder melde mich dort telefonisch zu einem persönlichen Gespräch. (www.evang-berg.ch)
  • Die Kirchenvorsteherschaft beschliesst über die endgültige Aufnahme. Nach dem Eintrittsgespräch mit dem Pfarrer meldet diese den Neueintritt der örtlichen Einwohnerkontrolle und dem Steueramt und sorgt für den Eintrag in die kirchlichen Register.

Sie sind jetzt ab sofort vollwertiges Mitglied der Evangelischen Kirchgemeinde mit allen Rechten und Pflichten. Herzlich willkommen!

Wir hoffen, dass Sie sich in unserer Gemeinschaft wohl fühlen und Ihre Gaben einbringen zum Bau der Gemeinde und zum Segen für Sie und die Welt.

Kontaktperson

Pfr.
Hanspeter Herzog
Ottenbergstr. 16
8572 Berg TG

071 636 11 39
079 513 99 05